alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themaunmittelbarer Zwang - gesetzliche Grundlage7 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8M., Nienburg / Niedersachsen745240
Datum19.11.2012 05:32      MSG-Nr: [ 745240 ]4774 x gelesen

Guten Morgen!

Geschrieben von Ralf B. [...]Ausnahme bildet der §36 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen Feuerwehrangehörige in Baden-Württemberg (!!) ausgewählte Grundrechte einschränken.[...]


Mir ist hier im Forum jetzt bereits mehrfach aufgefallen, dass das so genannte Zitiergebot gerne als Rechtsgrundlage für Eingriffsmaßnahmen ausgelegt wird.
Das funktioniert so nicht.
Der von dir zitierte §36 ist nur die Erfüllung des Zitiergebotes und bildet keinerlei Befugnisse!

Eine "Befugnis" stellt z.B. der §35 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg dar, auch wenn diese Art von Befugnis hier nicht Thema ist.


Gute Nacht! :-)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 18.11.2012 20:05 Joch7en 7M., Aglasterhausen
 18.11.2012 21:09 Marc7o H7., Loiching
 18.11.2012 21:16 ., Baden-Baden
 19.11.2012 05:32 Chri7sto7ph 7M., Nienburg
 18.11.2012 21:20 Chri7sti7an 7W., Pentenried
 19.11.2012 08:52 Chri7sti7an 7W., Pentenried
 19.11.2012 19:32 Joch7en 7M., Aglasterhausen

0.130


unmittelbarer Zwang - gesetzliche Grundlage - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt