Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge |
Autor | Marc8 K.8, Bensheim / Hessen | 745358 |
Datum | 20.11.2012 14:20 MSG-Nr: [ 745358 ] | 8308 x gelesen |
Also Nochmal,
Genehmigung eines Hauses im Wochenendgebiet Falkenstein, genehmigt von der Kreissbaubehörde!!!
Plansätze mit Unterschrift vom Bauamt, Eintrag ins Grundbuch mit Flurnummer,
Notarielle beglaubigung u.s.w.
Auf Deutsch genehmigt, wie es sein sollte.
Erst jetzt nach 43 Jahren wird das in frage gestellt.
Was bitte ist "besonders billig", wenn mann keine Ahnung hat ist das eine gewagte Aussage!
Die Häuser sind Wochenendhäuser, und nicht mit Wohnhäuser in einem Norm-Wohngebiet zu vergleichen.
Nur sehr wenige der 180 Häuser sind Dauerbewohnt.
Aber das ist doch nicht Das Problem!
Wenn ein Nachbar etwas Illegales anstellt, und ihr haftet dann mit, möchte ich eure Reaktion sehen.
Warum muß das alles zu Nichte gemacht werden, wo ist da die Motivation.
Gruß Marc
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