News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 745364 | ||
Datum | 20.11.2012 14:45 MSG-Nr: [ 745364 ] | 8232 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc K. 99% aller häuser haben eine baugenehmigung, vom bauamt nicht aus der kneipe! Du bist dir über die Rechtskraft einer augenehmigung im Klaren? Ich denke nicht. Eine Baugenehmigung heißt heutzutage nicht, das der Bau so rechtens ist, sondern, das die Behörde nichts dagegen hat. Das nennt sich verkürztes Verfahren. Haften muss der Bauherr. Ist die Garage, das Wochenendhaus... nicht Genehmigungsfähig muss der Bauherr abreißen trotz Baugenehmigung. Beispiele sind eine Garage in Leichlingen und Ein ganzes Haus im Siegkreis. Da wurden die Abstände nicht eingehalten. So musste rückgebaut werden. Trotz Baugenehmigung und Jahrelangem stehen. Ich sehe hier die Bauherren in der Pflicht. Es sind Wochenendhäuser und auch so zu betreiben. Meiner Meinung steht jetzt die Renovierung der Straße an, was zu 90% die Anwohner zahlen müssen. Wenn die Klug sind sorgen sie auch noch für einen Hydranten. Bei Häusern die mal mit 50m² genehmigt waren und nun mit 80 und mehr da rustehen, auf den Bestandsschutz zu pochen, finde ich dreist. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|