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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 745419 | ||
Datum | 20.11.2012 20:37 MSG-Nr: [ 745419 ] | 8058 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Harald S. Du bist dir über die Rechtskraft einer augenehmigung im Klaren? Ich denke nicht. Eine Baugenehmigung heißt heutzutage nicht, das der Bau so rechtens ist, sondern, das die Behörde nichts dagegen hat. Das nennt sich verkürztes Verfahren. Haften muss der Bauherr. Ist die Garage, das Wochenendhaus... nicht Genehmigungsfähig muss der Bauherr abreißen trotz Baugenehmigung. Beispiele sind eine Garage in Leichlingen und Ein ganzes Haus im Siegkreis. Da wurden die Abstände nicht eingehalten. So musste rückgebaut werden. Trotz Baugenehmigung und Jahrelangem stehen. Jüngstes (und erschreckendes) Beispiel Gruß Andi | ||||
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