Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 745453 |
Datum | 21.11.2012 10:04 MSG-Nr: [ 745453 ] | 7864 x gelesen |
Geschrieben von Andreas R.Hallo,
Geschrieben von Harald S.
Du bist dir über die Rechtskraft einer augenehmigung im Klaren? Ich denke nicht. Eine Baugenehmigung heißt heutzutage nicht, das der Bau so rechtens ist, sondern, das die Behörde nichts dagegen hat. Das nennt sich verkürztes Verfahren. Haften muss der Bauherr. Ist die Garage, das Wochenendhaus... nicht Genehmigungsfähig muss der Bauherr abreißen trotz Baugenehmigung. Beispiele sind eine Garage in Leichlingen und Ein ganzes Haus im Siegkreis. Da wurden die Abstände nicht eingehalten. So musste rückgebaut werden. Trotz Baugenehmigung und Jahrelangem stehen.
Jüngstes (und erschreckendes) Beispiel
Gruß Andi
Hallo,
so etwas ist doch mittlerweile scheinbar Standart in D. Ich kann dir mehrere Bauobjekte nennen/zeigen, wo das, was da errichtet wird/werden sollte, nicht mit dem übereinstimmt, was im Bauplan/-genehmigung steht. Manche Bauherren und Architekten legen die Geschossanzahl oder Flächengröße recht eigenwillig aus.
Letztes Beispiel hier aus der Stadt: Alte Villa auf einem sehr großem Grundstück in "besserer, bevorzugter Wohnlage". Nach Tod des Besitzers Verkauf und Abriss. Neu geplant waren drei Stadthäuser, die meisten alten Bäume mussten stehenbleiben. Nur leider stören sie den Architekten und Bauherren bei der Planung und so hat wohl die Gartenbaufirma die Rodung falsch verstanden und gleich alle gefällt. War wohl ein Mißverständnis. Dafür meinte der Bauträger dann, jetzt, wo die Bäume weg sind, könnte man doch den Bebauungsplan ändern und mehr und größere Häuser zulassen. Zum Glück hat die Stadt sich nicht darauf eingelassen und er muß jetzt mit großen Bäumen wieder aufforsten.
Gruß
Heinrich
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