Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge |
Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 745487 |
Datum | 21.11.2012 16:01 MSG-Nr: [ 745487 ] | 7781 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Uwe S.Abnahme durch Sachverständigen? Hm, sollte es nicht möglich sein, sich auch bei Heimrauchmeldern zuerst auf ein Konzept zu einigen und dann eine "feuerkundige" Person die Umsetzung des Konzeptes bestätigen zu lassen?
Abnahme durch Sachverständigen heißt im Falle einer BMA hinterher und zwar nicht nur, dass das Konzept umgesetzt wurde, sondern auch ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Das Konzept wurde dann schon im vorraus von einem "Feuerkundigen" erstellt.
Geschrieben von Uwe S.Eigenprüfung? Komisch, mein Melder daheim hat ne Prüftaste.
Und wer garantiert, dass diese genutzt wird? Eigenüberwachung im Sinne einer BMA heißt, dass die Funktion der Melder von der Anlage selbst überwacht und im falle eines Fehlers gemeldet wird.
Geschrieben von Uwe S.- Laufkarten? Könnte man doch schreiben. Sind unter anderem dazu sinnvoll, den ausgelösten Melder zu finden. Wie wird das bei vernetzten Meldern ausgelesen, welcher Melder ausgelöst hat? Ich nehme mal an da gibts recht wenige Möglichkeiten..
Geschrieben von Uwe S.Sichere Vernetzung? Warum ist das nur mit einer BMA möglich?
Weil mir keiner der Melder sagt, dass der Kontakt zu einem seiner Freunde abgerissen ist, eine BMA eben schon.
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