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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde stöhnt über Gesetze - keine Feuerwehr-Kooperation | 3 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 745495 | ||
Datum | 21.11.2012 17:24 MSG-Nr: [ 745495 ] | 1672 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M. Wenn ich (aus dem wildem Süden) das richtig verstanden haben ist das "Amt" der Zusammenschluss von Gemeinden. In anderen Bundesländern sind die früher selbstständigen Gemeinden dann Stadt- bzw. Ortsteile von Gemeinden bzw. Städten. Eine Gemeinde kann hier teilweise sehr klein sein und hat oft nicht einmal 1.000 Einwohner. Die Gemeinden sind aber zu Ämtern zusammengeschlossen, quasi eine Verwaltungseinheit. So hat nicht jede Gemeinde eine eigene Verwaltung, sondern mehrere Gemeinden teilen sich eine Verwaltung, die Amtsverwaltung. Eine Erklärung liefert Wikipedia. Die Feuerwehr war schon immer Gemeindeangelegenheit. Es gab aber einige Ämter, in denen sich die Gemeinden zusammengetan haben und die Aufgabe an das Amt übertragen haben. Im Zuge der letzten Amtsreform von 2008 kamen dann Ämter zusammen, in denen das vorher unterschiedlich geregelt war. Das hatte dann oftmals zur Folge, dass die Feuerwehr wieder an die Gemeinden zurückübertragen wurden. Waren bisher jährlich anteilige Kosten für die Gemeinde zu tragen (z.B. weil eine andere Gemeinde ein neues Fahrzeug bekommen hat), dann waren das regelmäßig kleine Beträge. Jetzt sind aber auf einmal die Kosten für ein neues Fahrzeug von der Gemeinde alleine zu tragen, und das kann je nach Größe und finanzieller Situation ganz schön weh tun. Ich hoffe, ich konnte Licht in das Dunkel unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen bringen. Beste Grüße Henning Peters Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | ||||
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