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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit10 Beiträge
AutorAlex8 M.8, Kastl / Bayern745656
Datum22.11.2012 23:36      MSG-Nr: [ 745656 ]5952 x gelesen

Hallo Kameraden,

Ich hab hier schon vieles Interessantes über BtrFw gelesen.
Es stellen sich mir aber immer noch viele Fragen über die Zuständigkeit einer BtrFw in Bayern.
Anscheinend ist im übrigen Deutschland wieder anderes Recht gültig.

Soviel ich weiss, ist eine BtrFw in den eigenen Betrieben für den Brandschutz usw. zuständig.
Natürlich nur in Verbindung mit den Ortsfeuerwehren, die im Einsatzfall unbedingt alarmiert werden müssen.

Wie sieht es denn in einem Fall aus, wenn eine benachbarte Firma, welche keine BtrFw hat, diese BtrFw dann für den Brandschutz im Betrieb verpflichten würde? Die BtrFw ist übrigens seriös und auch Mitglied im WFV und anderen Verbänden.

Darf die BtrFw XYZ den Brandschutz in einem anderen Betrieb auch übernehmen?
Oder muss die andere Firma selbst eine BtrFw gründen?...

Wäre schön, wenn sich hier einer in rechtlichen Fragen gut auskennt und seine Meinung dazu schreiben würde.

MkG Alex

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 22.11.2012 23:36 Alex7 M.7, Kastl
 23.11.2012 13:18 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 23.11.2012 16:13 Alex7 M.7, Kastl
 23.11.2012 16:23 ., Frankfurt
 23.11.2012 16:38 ., Frankfurt
 23.11.2012 21:08 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 23.11.2012 19:34 Jose7f L7., Bamberg
 23.11.2012 19:42 Jose7f L7., Bamberg
 26.11.2012 10:53 Volk7er 7L., Erlangen
 26.11.2012 11:32 Hara7ld 7S., Köln

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