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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit10 Beiträge
AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY745759
Datum23.11.2012 21:08      MSG-Nr: [ 745759 ]2557 x gelesen

Nachdem es definitiv keine Werkfeuerwehr ist und deshalb auch eine staatliche Anerkennung fehlt ist zu klären ob die benachbarte Firma entweder von Seiten der Brandschutzbehörde (Regierung) oder von der Versicherung eine Auflage zum Betrieb einer Werkfeuerwehr hat. Sollte dies der Fall sein wird es nicht möglich sein, da diese nur akzeptiert werden wenn der Status einer Werkfeuerwehr gegeben ist. Geht es der Firma aber nur darum den eigenen Brandschutz freiwillig zu verbessern lässt sich das vertraglich sicher regeln. Wobei da noch zu klären wäre wie es sich verhält wenn die BtrFW auf öffentlichen Flächen unters ist....

Gruß

Daniel

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