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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8B., Lich / Hessen | 745786 | ||
Datum | 24.11.2012 14:19 MSG-Nr: [ 745786 ] | 7743 x gelesen | ||
Sodele jetzt muss ich mich doch auch mal hier einklinken.Sind selbst betroffen.So eineige hier schreiben wirklich einen ganz großen geistigen Müll!Der ein oder andere interssiert sich ja dafür!Fakt ist das überwiegen fast alle Häuser legel genemigt,gebaut und auch abgenommen wurden! Fakt ist auch das anfang dieses Jahres die Zufahrtswege laut Gutachten befahrbar sind.Fakt ist auch,und das will halt niemans zugeben, das es bei dem besagten Unfall sich eindeutig um einen Fahrfehler handelte! Und nur weil gewisse Menschen an der richtigen Stelle sitzten sollen das jetzt die Eigentümer ausbaden! Hier wird immer nur geredet das die Eigentümer irgendwie illegal gebaut oder sonstiges getan haben! Fakt ist auch das in der Feuerwehrverordnung - RP in §3 Abs 2 folgendes steht: Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen...weiter mit Abs.2 Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Gemeinde ordnet - wenn hiervon die überörtliche Gefahrenabwehr betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Landkreis.... Hier muss ich doch sagen das die Feuerwehr der Gemeinde, Verbandsgemeinde nichts dafür unternimmt.... ...man könnte hier noch weiter diskutieren aber....null | ||||
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