Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 745789 |
Datum | 24.11.2012 14:56 MSG-Nr: [ 745789 ] | 7626 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
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1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Feuerwehr-Verordnung
Hallo!
Geschrieben von Jörg B.Fakt ist auch das in der Feuerwehrverordnung - RP in §3 Abs 2 folgendes steht:
Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen...weiter mit Abs.2
Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen
entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Gemeinde
ordnet - wenn hiervon die überörtliche Gefahrenabwehr betroffen ist, im Einvernehmen
mit dem Landkreis....
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass wenn man in einem zu 100% genehmigten und zu 100% baurechtskonformen Wochenendhaus lebt das unter bestimmten Umständen schwierig für Feuerwehrfahrzeuge zu erreichen ist, die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde verpflichtet ist auch ein entsprechendes Fahrzeug vorzuhalten.
In diesem Fall verfügt die Ortsgemeinde über ein TLF 8 (Kats)auf Unimog Basis. Die Stützpunktwehr Winnweiler über ein TLF 8/15 sowie einen RW 1 auf Unimog. Dann ist es mit Geländegängige Fahrzeuge schon zu Ende. Ok, Rockenhausen hätte noch ein TLF 16/25 und Winnweiler ein HLF mit Allrad,
Dazwischen ist viel TSF und TSF-W Land. (sollte sich da mittlerweile was geändert haben, bitte ich um Berichtigung)
Also ist von Seiten der Verbandsgemeinde und des Kreises genügend getan.
Im Übrigen siehe hierzu § 1, Absatz 1 und Absatz 4. FwVO
Natürlich ist es das Beste für alle Beteiligten wenn eine schneller und für alle befriedigende Lösung gefunden wird.
Man könnte sogar alle Bauten nachträglich legalisieren wenn die Besitzer bereit sind gewisse Abstriche zu machen. Das wären dann in jedem Fall (!) Einzelentscheidungen.
Man könnte sich auch einen externen Gutachter kommen lassen der alles nochmal unter die Lupe nimmt. Möglichkeiten die Wogen zu glätten gibt es viele, auch kostspielige. Und ob da jeder mitspielt lasse ich mal dahingestellt.
Zu viele Unwägbarkeiten und evtl. auch Kosten. Das da eine Gemeinde ein wenig auf stur schaltet ist durchaus verständlich, auch wenn sie eine Mitschuld trägt.
Nach meinen Informationen, die ich hier nicht breittreten will, wird noch so einiges laufen.
Geschrieben von Jörg B.Fakt ist auch,und das will halt niemans zugeben, das es bei dem besagten Unfall sich eindeutig um einen Fahrfehler handelte!
Lasse ich mal unkommentiert.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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