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RubrikFirst Responder zurück
ThemaSauerstoffgabe durch Laien   35 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland745797
Datum24.11.2012 16:29      MSG-Nr: [ 745797 ]9339 x gelesen

Geschrieben von Christian R.Was stimmt nun? Wo ist es definiert?


Hallo,
Manuels Antwort ehrt mich und ist lesenswert. Eventuell sollte ich auf ein paar Details noch eingehen, es sind aber wirklich nur Details und es ändert nichts an der Qualität.

Habe ich denn überhaupt eine Antwort auf die Frage, wer eigentlich Sauerstoff geben darf? NEIN, die habe ich nicht. Ich kann nur eine Antwort herleiten, weil es gerichtlich wohl noch nie geklärt wurde.

Aber satteln wir das Pferd mal von hinten auf:
Sauerstoff als Medikament und Arzneimittelgesetz
O2 wird unstrittig auch als ein Medikament betrachtet und fällt somit unter das Arzneimittelgesetz. Nur dort würde ich nach Hinderungsgründen suchen, warum ein einfacher FA es nicht anwenden dürfte.
Was wir wissen: Arzneimittel dürfen nicht einfach so abgegeben werden. So ist z.B. auch die Abgabe von Arzneimittel durch Automaten verboten.
AUSGENOMMEN (von Automatenabgabe) per Gesetz ist allerdings explizit Sauerstoff. Somit ist die freie Abgabe von Sauerstoff durch Automaten ausdrücklich erlaubt. Ähnlich wird muss man wohl Kochsalz (lösung), Zucker(lösung) und auch Desinfektionsalkohol behhandeln.
Zurück zum wirklichen Leben
Das alleinige Vorhandensein von Sauerstoff (in Flaschen) ist natürlich nicht ausreichend für die Behandlung. Mindestens auf irgendeine Art und Weise muss es von der konzentrierten Form aus der Flasche in den Patienten gelangen. Meist durch Hilfe eines Druckminderers. Dieser wiederum unterliegt unstrittig dem MedizinProdukteGesetz.Dafür haben wir im Forum aber bessere Kompetenzen als mich.
Einweisung nach MPG
Sollte eine Feuerwehr Sauerstoff und Flaschen zur Abgabe mittels Druckminderer vorhalten, ist mindestens die entsprechende Einweisung in die Gerätschaften zu gewährleisten. Wer sich unsicher fühlt, wird das Sauerstoff verabreichen spätestens hier nicht mehr in seine Betrachtungen mit einbeziehen.

Gerne wird in der Rechtsprechung vom Umkehrschluss ausgegangen: Ist also Sauerstoff vorhanden, warum haben die Ersthelfer es NICHT angewendet? Und nun komme ich zum Teil der Frage, der eigentlich gar nicht gefragt war.
Warum benötige ich Sauerstoff, wenn ich erste Hilfe leisten will?
Verletztenversorgung
Beim koordinierten, professionellen Vorgehen in der Behandlung von Patienten haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr gleichgerichtete Vorgehensweisen Einzug gehalten. Bei den Ärzten in der internationalen Patientenversorgung ist es eindeutig das ATLS Schema. (Advanced Trauma Life Support).
Bedeutet, dass ich als Anwender IMMER nach gleichem Muster vorgehe:
- A temwege abklären und frei machen. Hierbei gleich Anlegen der Halskrause.
- B eurteilung der Atmung ob Lungenkollabs durch Blutungen oder Lufteintritt, instabiler Brustkorb,
- C ardiologie oder Cor, Herz. Hier erst Abklärung, ob das Herz schlägt. Dann aber auch die großen Blutungen abwägen durch Bauch-, Becken- und Oberschenkel Untersuchung. Bzw. spritzende Blutungen sofort durch Drücken vermindern.
Zur Vollständigkeit halber: D - Nerven, Neurologie, Pupillen, Bewusstseinsgrad bla bla und E offensichtliche Verletzungen beschreiben, Entkleiden und Absuchen und den Finger in den Popo stecken. (Suche nach versteckten Darmblutungen und Kraftbeurteilungen des Schliessmuskels und nicht was manche jetzt denken)
Alle, die nach dem weltweit verbreitetsten Schema arbeiten, haben bei allen Verletzungspatienten bei B dem Patienten Sauerstoff zu verabreichen. Sonst war es nicht gemäß der Richtlinie. So einfach ist das. Daher bekommen alle Sauerstoff, die bei mir Unfallpatienten sind. Eingeschlossen sind da Verbrennungen, Stürze usw. 'Halt die volle Bandbreite.

Das wäre und war für mich ein Grund, meine Feuerwehr mit Sauerstoff auszurüsten. Sollte es um den Bereich Tauchunfälle gehen, hat sogar der Kollege und Flottenarzt Urlich van Laak schon einen sehr guten Kommentar zum Thema Pflicht zur Sauerstoffgabe durch Ersthelfer im Internet hinterlassen. Würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Ärzte als Gutachter vor Gericht sagen: Es steht in Internet Fachkreisen bereits so geschrieben, also müssen wir das als bekannt voraus setzen. Aber nur schlimmstenfalls.
Und was Richter im Prozessfall entscheiden, ist noch eine ganz andere Sache. Insofern besitzt aber einer Aussage in einem Fachforum schon eine gewisse Wichtung und sollte daher unbedingt korrekt sein.
So, jetzt zerpflücke ich doch Manuels Antwort. Schönes Wochenende.

Ich hoffe, Du konntest ein bisschen mit dem Gedanken warm werden, dass die Sauerstoffgabe durch Laien wohl nicht verboten ist.

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