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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wartung Brandmeldeanlagen | 7 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 745816 | ||
Datum | 24.11.2012 19:16 MSG-Nr: [ 745816 ] | 3276 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert K. 1) Gibt es eine Vorschrift das die BMA vor Ort auf Revision geschaltet werden können muss? Das kommt ja drauf an welche Rechtsgrundlage dort gilt... Grundsätzlich wird bei länger dauernden Wartung mit Wartungsalarmen das Objekt/Betrieb vom Netz abgetrtennt. Die Objekt/Betriebsleitung muß sich in dieser Zeit um die eigene Sicherheit Gedanken machen. Daß eine Leitstelle 100 wartungsbedingte Alarme pro Stunde ( Beispiel!) wegdrücken muß, ist eher unüblich. Geschrieben von Hubert K. 2) In der Leitstelle laufen Störungen der BMA Störung ist Störung und kein Feueralarm. Üblicherweise wird man dien Betrieb/Objekt verständigen, bzw vorgesehen Techniker rufen... Geschrieben von Hubert K. Falls nein, wo laufen die Störungen auf? Der VdS kennt die ständig besetzte Stelle zur Sörungsaufnahme... D.h. es gibt Dienstleister wie Securityfirmen. Da das nicht kostenlos ist, kann man sowas bei einer WF gut einer eh vorhandenen und kostenintensiven Leitstelle aufs Auge drücken Geschrieben von Hubert K. Oder fährt eine Führungskraft raus und schaltet vor Ort ab? Oder machen das die Betriebselektriker / Haustechniker Beides ublich. Die Entscheidung, daß abgeschaltet wird kommt von der Objektleitung /Betriebsleitung vor Ort. Das könnten ZB Küchenchef, Leiter der Lackierung oder Leiter des Hochragallagers sein = Kostenstellenverantwortliche. ;) Die müssen ja auch für Ersatzmaßnahmen sorgen... Die können an die BMA selbst ran oder holen sich "ihre" Feuerwehr. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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