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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit10 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern745901
Datum26.11.2012 10:53      MSG-Nr: [ 745901 ]2391 x gelesen

Wie von den anderen Kommentatoren schon ausgeführt wurde ist eine BetrFw eine private Organisation des Betriebes zu Themen den Brandschutzes und der möglichen THL, etc. Sie ist rechtlich nicht geregelt und staatlich nicht anerkannt.

Das bedeutet konkret:
Die Einsatzleitung im Betrieb hat immer die örtlich zuständige Feuerwehr (FF), wenn (!) sie zum Einsatz kommt.
Selbstverständlich kann die Betriebsfeuerwehr auch im Bereich des abwehrenden Brandschutzes aktiv werden. Sie ist dort juristisch wie jeder "Laie" zu betrachten, der "selbst anpackt". Wenn jedoch die örtlcihe Ff erscheint, hat sie sich ihr unterzuordnen. Ist die BetrFw gut ausgebildet und ausgerüstet wird der örtlich Kdt. der FF gut beraten sein die Betr.FW in seinem Einsatz mit einzubinden (Orts- und Prozesskenntnis, Verbesserung der Stärke etc.)
THL im betrieb, Eindämmung von Unwetterschäden, Unterstützung beim Wiederanlauf der ferigung, techn. Dienstleistungen sind ein weites feld für eine betrieblcihe FW (WF als auch Betr.Fw). Hier können sich jederzeit Betriebe im Rahmen von vertraglichen Regelungen wechselseitig Unterstützung zusagen.
Eine formelle Übertragung des Brandschutzes eines anderen Betriebes durch eine BetrFw ist jursitisch nicht machbar, da für den originären ABWEHRENDEN Brandschutz die örtliche FF zuständig ist.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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