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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BMA vs. Sprinkler | 6 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 746205 | ||
Datum | 28.11.2012 20:00 MSG-Nr: [ 746205 ] | 3103 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andy S. Ich versuche da einen einfache Regelung zu finden. Ev hat jemand eine gute Idee Ich habe leider nichts allgemeingültiges, für Rheinland Pfalz ist das aber zumindest für den Bereich der Industriebauten gereglt. Hier kannst du in Abhängigkeit der Sicherheitskategorie entsprechend "groß" bauen, Das Regelt die Industriebaurichtlinie siehe Seite 7 und 22. Bsp: Du darfst eine erdgeschossige Bauen bis zu einer Größe von 2400m² ohne besondere Anforderungen an die Feurbeständigkeit. Willst du die Halle auf 3200m² vergrößern must du eine BMA nachrüsten - Bausubstanz immer noch ohne besondere Anforderungen ab die Feuerbeständigkeit Wenn du eine Sprinkleranlage einbaust darfst du dich dann auf bis zu 10.000m² ausbreiten. Die Sprinkleranlage soll indem Fall eine Brandausbreitung unterdrücken und einen Löscheinsatz der Feuerwehr weiterhin ermöglichen,zusätzlich lassen sich dadurch auch längere Fluchtwege legitimieren. Allerdngs alles nur regelung für RLP Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.com | ||||
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