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Guten Morgen!
Geschrieben von Henning K.In der UVV-Feuerwehr und spezieller noch in der UVV-Fahrzeuge steht, dass nur körperlich geeignete Personen als Fahrzeugführer eingesetzt werden dürfen.
Fahrzeugführer oder Maschinist - nur mal zur Begriffsdefinition. Ausserdem ist alles, was ich jetzt fortan ausführe, nur auf der Basis einer FF zu bewerten.
Es gibt doch im Strassenverkehrsrecht klare Regelungen, wie die Zuteilung eines Führerscheins erfolgen darf. Kamerad hat die Vorraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs erworben und ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das reicht mir - als Verantwortlicher für die Maschinistenausbildung - vollkommen aus.
Ich prüfe jährlich das Vorhandensein des Führerscheins und werte aus, wieviele Fahrten der Kamerad auf welchem Fahrzeug gemacht hat. Daraus leite ich ab, welche Erfahrung er mitbringt und ob er zum Führen eines Feuerwehrfahrzeugs geeignet ist. Wenn ich von mehreren Kameraden höre, dass derjenige fährt wie ein Kieskutscher und die Mannschaft sich unsicher fühlt, dann werde ich eingreifen. Nicht vorher.
Ich erwarte dabei auch von meinen Maschinisten, dass sie, bei Bedarf auch mal selbstverantwortlich den Optiker oder Augenarzt aufsuchen und das Problem abstellen.
Ich finde, wir verstecken uns immer mehr hinter Vorgaben und Vorschriften, um keine eigene Verantwortung übernehmen zu müssen.
Grüße
Oliver
FF Starnberg
https://www.facebook.com/oliver.schwab
aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen:
Operation Sichere Einsatzfahrt
http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/
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