Hallo nochmal, Hallo Peter,
ich vergas heute früh das mit der Rechtslage und wo man´ s nachlesen kann völlig. Wie schon gesagt, ich würde das ganze andersrum aufziehen: Nicht wo muß ich eingreifen, sondern ab wann kann (oder muss) ich eine Massnahme abbrechen (oder damit warten), weil´ s für meine Leute unverhältnismäßig gefählich wird. Da sollte sich entweder im Niedersächsischen Brandschutzgesetz oder in einer davon abgeleiteten Verwaltungsvorschrift was finden lassen. Leider habe ich als Bayer sowas gerade nicht zur Hand. Allerdings sollte es bei euch mindestens auf Landkreisebene jemanden geben, der z. B. im Rahmen der Grundausbildung den Unterricht "Rechtliche Grundlgen" hält. Das wäre sicher jemand, den man dazu befragen könnte. Und wenn das nichts fruchtet, an Landratsämtern sollte im Fachbereich Brand- und Katastrophemnschutz jemand sitzen, der sich damit auskennt.
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
mkg
Reinhold Bauer
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