DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Andy S. Überwachungsumfang der BMA wir bei uns mit Vollüberwachung und Teilüberwachung (nur Gang oder Treppenhaus etc.) beschrieben.
Und gemäss Definition von gewissen Versicherungsagenten, kann eine BMA nur Teilschutz gewähren.
Versicherungsagenten hin oder her, die können sagen was sie wollen. ;-)
Die Begriffe "Vollschutz" und "Teilschutz" sind in der DIN 14675 Brandmeldeanlagen eindeutig festgelegt und sind so auch geläufig. Eine BMA mit Vollschutz überwacht sämtliche Bereiche im Gebäude, in denen Brände entstehen können.
Zur eigentlichen Frage:
Eine "Regel ohne Ausnahme" wirst du nicht finden. Die in der schon erwähnten IndBauRl Regelungen zu Flächengrößen finden sich ähnlich auch in anderen Sonderbauverordnungen wieder (z.B. Verkaufsstätten). Abgesehen vom öffentlichen Recht kann dir die Versicherung eine Sprinklerung "vorschreiben" oder der Unternehmer kommt auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung von sich aus auf die Idee, dass eine Sprinkleranlage sinnvoll ist.
Geschrieben von Andy S.
der Sprinkler das Feuer löscht.
Das ist selten so vorgesehen. Die Sprinkleranlage soll lediglich die Brandausbreitung eindämmen oder verhindern. Am Ende muss immer die Feuerwehr ran, um dann schlussendlich wirklich "Feuer aus" zu machen.
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