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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung bei Amok-Lagen zur Hilfeleistung | 13 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 746326 | ||
Datum | 30.11.2012 08:51 MSG-Nr: [ 746326 ] | 2770 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven R. NdsSOGNur ist das eben auf Feuerwehr und Rettungsdienst nicht anwendbar. Auch nicht entsprechend / analog... Geschrieben von Sven R. Dieser Begriff und die Handlungen im Falle eines derartigen Geschehens gehen eher aus Erlassen oder Verfügungen hervor, die man nicht mal eben so im Netz findet. Ja, aber zumindest für Maßnahmen gegenüber dem Bürger sind "Erlasse" usw. mangels Außenwirkung völlig irrelevant. Ganz so einfach ist das dann doch nicht. | ||||
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