Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746356 |
Datum | 30.11.2012 15:54 MSG-Nr: [ 746356 ] | 3767 x gelesen |
Geschrieben von Andreas K.Zuerst mal die Gemeinde/Stadt aber kann die sich das Geld rechtlich von dem Verursacher wieder holen?
Das ist unabhängig davon, wer den Verdienstausfall bezahlt. Dazu s.u.
Für den Verdienstausfall gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Der Arbeitgeber zahlt die normalen Bezüge ungekürzt weiter und holt sich das Geld für die "Ausfallzeit" bei der Gemeinde als Dienstherren wieder.
2. Der Arbeitgeber kürzt die Bezüge seines Arbeitnehmers um die Ausfallzeiten und der Arbeitnehmer holt sich den Verdienstausfall bei der Gemeinde wieder.
Von beiden Verfahren vollkommen unabhängig ist nun die Frage, ob die Stadt eine Ersatzanspruch bei einem Verursacher hat. Dies setzt zum einen voraus, dass es sich um einen Einsatz handelt bei dem gem. dem jeweiligen Feuerwehrgesetz des Landes ein Ersatz vorgesehen ist (i.d.R. nicht bei Bränden und Rettung aus Lebensgefahr) und zum anderen jemand vorhanden ist, bei dem der Ersatz geltend gemacht werden kann (sprich Verursacher bekannt und zahlungsfähig).
In sofern ist es systembedingt vollkommen natürlich, dass eine Gemeinde nicht für 100% der ihr entstehenden Verdienstausfallkosten Ersatz bekommt sondern auf einem Teil aufgabenbedingt (Pflichtaufgaben), auf einem anderen Teil versursacherbdingt (unbekannt, pleite) sitzen bleibt.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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