Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 746358 |
Datum | 30.11.2012 16:00 MSG-Nr: [ 746358 ] | 3662 x gelesen |
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Christian F.Für den Verdienstausfall gibt es zwei Möglichkeiten.
.. in BaWü vieleicht, lt. ThürBKG dort: nein
Geschrieben von ThürBKG § 14 Abs. 2: "Für Freistellungszeiten nach Absatz 1 Satz 5 hat der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen (...). Privaten
Arbeitgebern ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf
Antrag zu erstatten. (...)"
Gruß
Gerhard
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