Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K8., Breitenworbis / Thüringen | 746360 |
Datum | 30.11.2012 16:10 MSG-Nr: [ 746360 ] | 3609 x gelesen |
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Geschrieben von ThürBKG
§ 14 Abs. 2: "Für Freistellungszeiten nach Absatz 1 Satz 5 hat der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen (...). Privaten
Arbeitgebern ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf
Antrag zu erstatten. (...)"
JA erstattet die Gemeinde dem Arbeitgeber. Aber wo holt sie sich das Geld her?
Laut Kostensatzung bei uns steht der Betrag der berechnet werden kann in keinen Verhältnis was der Arbeitgeber verlangt.
Könnt ihr vielleicht mal eine Kopie eurer Kostensatzung schicken, vielleicht muss man unsere auch nur anpassen?
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