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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746361 | ||
Datum | 30.11.2012 16:13 MSG-Nr: [ 746361 ] | 3610 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. Aber was ist mit der Zeit wo die Einsatzstelle gereinigt und abgesichert wird. Bsp. Auf BAB dauert immer länger? Entweder besteht dann eine Ersatzpflicht des Verursachers. Dass z.B. die Zeit nachdem die Rettung aus Lebensgefahr abgeschlossen wurde dem Versursacher (und damit i.d.R. seiner Haftpflichtversicherung) in Rechnung gestellt wird. Oder im Falle dass es sich um Amtshilfe handelt (d.h. eigentlich wäre für die Reinigung die Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei zuständig) die Abrechnung gem. den Grundsätzen der Amtshilfe erfolgt. Und da ist es so, dass Auslagen erstattungsfähig sind. Darunter sehe ich auch Kosten im Bereich Verdienstausfall da diese nur dadurch anfallen, dass diese Handlung (die auf Anforderung oder im Interesse der anderen Stelle erfolgt) durchgeführt wird. Da muß man als Kommune nur auch abrechnen (sofern dem keine Vereinbarung mit anderen Behörden entgegen stehen bei denen man sich auf eine Nichtabrechnung geeinigt hat, aber das sollte die Gemeinde ja wissen). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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