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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | AFKzV: Verbindliche Ausbildungsempfehlung für Hubrettungsfahrzeuge | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746453 | ||
Datum | 02.12.2012 23:02 MSG-Nr: [ 746453 ] | 4329 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lüder P. Stell Dir vor, daß der Leiterführer ein Verbandsführer ist, der von einer DLk wenig Wissen hat... Für mich muß der Fahrzeugführer (=Führer des selbständigen Trupps in Stärke 1/2) zwei Ausbildungen haben: 1. Ausbildung zum GrFü nach FwDV 2 2. Ausbildung zum DLK-Maschinisten Was anderes wäre mir im Sinne der Ausbildungsanforderungen vor dieser Diskussion nicht in den Sinn gekommen. Er muß das Fahrzeug nicht fahren können i.S. der StVO. Aber den Rest erwarte ich einfach einfach. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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