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RubrikSonstiges zurück
ThemaParkkralle am RTW im Einsatz in New Orleans4 Beiträge
AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW746487
Datum03.12.2012 12:56      MSG-Nr: [ 746487 ]1615 x gelesen
Infos:
  • 03.12.12 Firegeezers Bericht

  • Hallo Ihr Drei,

    Geschrieben von Magnus H.Naja, in abgeschwächter Form gibts das auch bei uns: klick

    Ja, an diesen liebensüwrdigen Mitbürger habe ich auch gedacht.


    Im Einsatz ist das legal in jedem Fall nicht möglich, sofern die Freistellung nach §35 I (Feuerwehr), bzw. §35 Va (Rettungsdienst) STVO greift.

    Ähnliches gilt bei Knöllchen: Sobald der Gebührenbescheid von der Behörde kommt ein wntwortschreiben mit Verweis auf die o.g. Paragraphen und die Sache ist gegessen. Gleiches gilt auch für Blitzerfotos.


    Einen schönen Arbeitstag!

    Carsten

    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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     03.12.2012 08:31 Ludg7er 7K., Herten
     03.12.2012 10:26 Oliv7er 7B., Peine
     03.12.2012 10:38 Magn7us 7H., Pöttmes
     03.12.2012 12:56 ., Dinslaken

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