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Thema | Parkkralle am RTW im Einsatz in New Orleans | 4 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 746487 | ||
Datum | 03.12.2012 12:56 MSG-Nr: [ 746487 ] | 1615 x gelesen | ||
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Hallo Ihr Drei, Geschrieben von Magnus H. Naja, in abgeschwächter Form gibts das auch bei uns: klick Ja, an diesen liebensüwrdigen Mitbürger habe ich auch gedacht. Im Einsatz ist das legal in jedem Fall nicht möglich, sofern die Freistellung nach §35 I (Feuerwehr), bzw. §35 Va (Rettungsdienst) STVO greift. Ähnliches gilt bei Knöllchen: Sobald der Gebührenbescheid von der Behörde kommt ein wntwortschreiben mit Verweis auf die o.g. Paragraphen und die Sache ist gegessen. Gleiches gilt auch für Blitzerfotos. Einen schönen Arbeitstag! Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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