Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge |
Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 746541 |
Datum | 03.12.2012 22:44 MSG-Nr: [ 746541 ] | 2898 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Die dargestellte Logik ist falsch. Die Feuerwehr ist kein Wirtschaftsbetrieb.
Es ist keine Kausalität (Zusammenhang) zwischen den entstandenen, tatsächlichen Kosten und der Kostensatzung erforderlich. (Die kostenfrei geleisteten Stunden stehen ja nicht dem Verursacher, sondern der Gemeinde zu.)
Natürlich wird sich der Kämmerer Gedanken machen, wenn er für kostenpflichtige Einsätze (z.B. böswilliger Alarm) mehr zahlt, als er einnimmt.
(In Bayern ist der Kostensatz für einen FA grundsätzlich der "Stundenlohn eines Gesellen im Bauhauptgewerbe" z. B. für Sicherheitswachen.)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|