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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mehr Mitglieder durch Verzicht auf den Grundlehrgang? | 193 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746742 | ||
Datum | 05.12.2012 13:22 MSG-Nr: [ 746742 ] | 136661 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel S. Erst mit Abschluss der Truppführer-Ausbildung ist der Feuerwehrmann fertig ausgebildet! Einspruch. Nch ein paar Jahren im Ausbildergeschäft bin ich zwischenzeitlich der Meinung, dass es zwar schön wäre, wenn jeder FM mindestens Truppführer wäre. Aber auf der anderen Seite haben wir heute (bei unserer heutigen Form der Personalauswahl) genügend Leute, die beim Anlegen von strengen Maßstäben an die Qualifikation nicht als Truppführer geeignet wären. Da man diese aber auch mit durchschleift und sie irgend wie zum Truppführer macht entwertet das m.E. diese (ebenso wie alle anderen Ausbildungen viel zu kurze) Ausbildung. Geschrieben von Manuel S. Dass man in Truppmann- und Truppführer-Ausbildung innerhalb der Truppausbildung unterscheidet und auch schon einen Truppmann als eigentlich noch nicht fertig ausgebildetem Feuerwehrmann im Einsatz einsetzen kann ist schon ziemlich alt... m.E. ist der Truppmann mit Abschluss TrM1 und TrM2 (incl. SprFu und AGT) eine vollwertig in Funktion Truppmann einsetzbare Einsatzkraft. Davon kann ich in den Trupps immerhin 3, mit Melder sogar 4 und wenn er Maschinist ist sogar 5 Funktionen besetzen. Dort führt es Aufgaben im Rahmen des Trupps auf Anweisung Truppführer aus. Siehe mein Beispiel mit der Wasserentnahme. Er muß dann sehr wohl den Hydranten selbständig in Betrieb nehmen und das Standrohr setzen können - nachdem der Truppführer ihm das angewiesen hat. Aber er braucht bei dieser Tätigkeit keine Beaufsichtigung mehr, sondern das muß er als ausgebildeter Truppmann dann selbständig können. Geschrieben von Manuel S. Die Unterschiede im jeweilig notwendigen Wissen unterschieden sich zwischen Truppmann, Truppführer und Gruppenführer ja doch schon erheblich. Richtig. Deshalb gibt es dieses Thema mit unterschiedlichen Lernzielen und Inhalten auch in allen drei Ausbildungen. Geschrieben von Manuel S. Natürlich kann man in der Truppmann-Ausbildung den korrekten Versicherungsschutz der Feuerwehrangehörigen genau erklären. So in etwa sieht auch das Lernziel aus. Nur muß man dabei auch den FM reinen Wein einschenken. Denn der Selbständige z.B. muß wisen auf was er sich einläßt. Und wenn der nie GrFü (oder Chef) wird, dann wird er nie erfahren, dass er im Zweifel ein Absicherungsproblem hat. Das muß man nicht in aller Breite im TrM1 erschlagen. Aber zumindest sensibilisieren für das Thema muß sein. Und da man ohnehin nur 3 UE für das Thema Rechtsgrundlagen hat besteht nicht die Gefahr, zu detailiert zu werden. Bis man Rechte und Pflichten des FM, Organisation der Wehr, Sonderrechte, Verschwiegenheit,... erledigt hat sind die 3 UE gut rum. Ich mache das übrigens in Fallbeispielen, die die Teilnehmer in Kleingruppen selbst lösen, das Ergebnis vortragen und dann alle darüber diskutieren können. Geschrieben von Manuel S. Nur weil "der Chef" das allzuoft eben nicht weiß, heißt das ja noch nicht, dass es der einfache Indianer wissen muss. Da muss am "Chef" angesetzt werden. Richtig. Da ist deutlich mehr im Argen. Und im GrFü/ ZFü kommt (im Zweifels mangels Zeit) nicht mehr die Menge bzw. Tiefe an Rechtsgrundlagen dazu, wie sie eigentlich sein müßte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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