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Thema | Werden die Feuerwehren missbraucht?>Artikel in der SZ | 70 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 747114 |
Datum | 09.12.2012 13:11 MSG-Nr: [ 747114 ] | 15475 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Jens N.So,nun ist die Aussage unseres BM, das er diese Kosten ebend nicht in Rechnung stellen kann, da er als Straßenbaulastträger verantwortlich für die Sicherheit auf der Straße ist, und nicht der Waldbesitzer.Da soll es wohl vor 2 Jahren ein entsprechendes Gerichtsurteil gegeben haben??
Naja, dann muss man den Waldbesitzer erst mal auffordern seinen Sch... von der Straße zu räumen. Wenn er die Sache aber aufgibt, dann darf das Holz vom Finder/ Grundstückseigentümer in Besitz genommen werden.
Allerdings kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Ich bin dafür verantwortlich, das von meinem Grundstück keine Gefahr aus geht. Wenn ich dafür vorsorglich Fällen muss, dann ist das doch meine Sache(und kosten). Sobald der Kram auf der Straße liegt, muss ich doch die Verunreinigung der Straße entfernen, weil es Verboten ist seinen Müll auf die Straße zu werfen. Vieleicht ist das Urteil zu Speziel. Ein Link wäre hilfreich.
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