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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenangebot grade gelesen | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 747201 | ||
Datum | 10.12.2012 19:59 MSG-Nr: [ 747201 ] | 8796 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Karsten K. wobei es meiner Meinung nicht genehmigt werden kann. das kommt auf den Einzelfall und dessen Umstände drauf an Ohne Problem denkbar wäre der Student der vor dem Studium eine einschlägige Ausbildung absolviert hat und nun mit solchen "Nebentätigkeiten" sein Studium finanziert. Soll es auch im Bereich Rettungsdienst -> Medizinstudium öfters geben. Oder z.B. die Feuerwehrfrau die nach dem Erziehungsurlaub eine Art "Teilzeitanstellung" sucht oder ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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