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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikAusbildung zurück
ThemaVDE 0132 vs HSR etc., war: ARD Kopfball - Feuerwehr und PV18 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW747298
Datum12.12.2012 07:36      MSG-Nr: [ 747298 ]5149 x gelesen

Geschrieben von Ulrich W.Geschrieben von Axel P."Es gibt ja nicht Wenige, die im Übrigen die VDE 0132 für überholt halten oder gar der Meinung sind, dass sie eigentlich den Innenangriff generell (also auch ohne Photovoltaik) ausschließt. "
Man kann halten was man will, aber gültig ist die DIN VDE 0132 weiterhin. Bei Hohlstrahlrohren sind die Herstellerangaben dazu zu beachten. Soweit mir bekannt, sind die Abstände in dem Fall aber nicht gravierend anders, wenn die Durchflußmengen und Drücke ähnlich der CM-Rohre sind.


Die VDE 0132 entspricht für die CM- und für die HS-Rohre in keiner Weise den Einsatzerfordernissen. Das ist seit nun ca. 15 Jahren bekannt und wurde zuerst von Dr. de Vries thematisiert. Vgl. seine Promotion bzw. Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum.
Die AGBF NRW hat dazu damals (vor ca. 8 - 10 Jahren) auch entsprechende Beschlüsse verfasst, um einen fachliche Gegenmeinung gegen diese Norm - und damit "Regel der Technik" - zu haben. (Aktuell läuft in Angesicht der aktuell vorliegenden "Überarbeitung" der VDE 0132 gerade die Abstimmung zur Erneuerung dieser Beschlüsse, die AK T und A haben dies schon getan.)
Es ist unsinnig, alte Normforderungen nach elektrischen Prüfungen zu fordern, wo ausser uns in Europa die keiner hatte/kannte und will (europäische Normung...) - und es keine entsprechenden Unfälle gibt, zumal die Risiken in ganz anderen Dingen liegen (anfassen, streifen, berühren mit metallischen Gegenständen, z.B. Brecheisen).

Hintergrund:
1 m Sicht im Innenangriff (vgl. Kellerbrand) zu fordern ist nett für die Ausbildung, weil man die Abstandsregel so schön abfragen kann, aber das verbietet praktisch den Einsatz.
DLS- (=Schaum-)Einsatz ist nach der VDE 0132 übrigens bei Anwesenheit von elektrischen Strom grundsätzlich und nach wie vor unzulässig, aber merkwürdigerweise regt sich darüber keiner auf, vermutlich weils eh allen egal ist...? (Weil auch das Verbot ist fachlich so unbegründet, vgl. auch hierzu u.a. Dr. de Vries.)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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