Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | KLF und MLF gehören die Zukunft | 66 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 747764 |
Datum | 17.12.2012 08:35 MSG-Nr: [ 747764 ] | 33880 x gelesen |
Infos: | 15.12.12 Feuerwehrfahrzeugkonzeption des DIN-FNFW - Fassung 3. Mai 2012
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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.Die Norm kam erst nach der RL in RLP und wurde v.a. von dort vorangetrieben.
Das ist richtig, jedoch blieb für RLP auch nach Einführung der Norm die Forderung nach 1.000l Löschwassertank aus der MLF-Richtlinie erhalten. Aber nochmal: Ich halte die RLP-Variante für besser, nur norm- oder richtlinienkonforme Fahrzeuge zu bezuschußen. Klar, es gibt vereinzelt auch Fahrzeuge, die ohne Landeszuschuß beschafft werden, zumindest in RLP dürfte dies ein einstelliger Prozentsatz sein. Und entgegen der Pauschalbezuschußung anderer Länder oder Nichtprüfung von Einhaltung der Normen oder Außerkraftsetzen wesentlicher Normeigenschaften (es gibt ja auch Länder, die prinzipiell deutlich höhere zul. Gesamtmassen pauschal zulassen) ist in RLP die Typenanzahl bzw. die Anzahl norm-/richtlinienabweichender Fahrzeuge sehr überschaubar. Das trifft in anderen Bundesländern eher für die normkonformen Fahrzeuge zu.
Geschrieben von Ulrich C.Und ich kenn auch alle RLP-Ideen (KLF, MLF, HLF 10 als LF 16/12-Ersatz) mit den Anfangsdaten - und was daraus geworden ist...
Naja. In RLP will man ein etwas aufgeblasenes LF10 als Nachfolger des LF16/12 einsetzen. Woanders nimmt man gleich ein LF20 dafür und bläst das dann auch noch auf. Wenigstens der Versuch ist es wert.
Gruß,
Michael
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