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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Sicherheitshinweise zum Weltuntergang | 33 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 748290 | ||
Datum | 21.12.2012 14:29 MSG-Nr: [ 748290 ] | 10312 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Eventuelle anderweitige Hinterlassenschaften, die mit dem KBG nach Volksmeinung einher gehen, sind fristgerecht dem Standesamt zu melden. Auf welcher Rechtsgrundlage, wir machen das doch nur Ehrenamtlich...... Sind wir dafür überhaupt zuständig fragt in der Zwischenzeit der geneigte Beamte ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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