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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ? | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 748414 | ||
Datum | 23.12.2012 18:33 MSG-Nr: [ 748414 ] | 13115 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas K. Was macht Ihr nach solchen Einsätzen - fordert Eurer Rathaus die Kosten an, wenn ja, von wem ? Fallunterscheidung: 1. Rettung aus Lebensgefahr: Pflichtaufgabe = kostenfrei 2. Leistung von sonstiger technischer Hilfe: Kannaufgabe = kostenpflichtig. Wurde die Leistung z.B im Rahmen des Krankentransportes erbracht oder eines anderen Nicht-Notfalleinsatzes des RettD, dann Gebührenbescheid an den RettD bzw. die Krankenkasse. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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