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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als Laie nach eine Reanimation verurteilt | 3 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 748552 | ||
Datum | 26.12.2012 13:32 MSG-Nr: [ 748552 ] | 2325 x gelesen | ||
Hallo Dennis, ich teile die Meinung von Michael uneingeschränkt. Die Formulierung des Schreibers ist Hörensagen ohne Angabe einer belastbaren Quelle. Auch ich sammle schon seit einiger Zeit Informationen zu solchen Rechtsauslegungen und ein solches Urteil hätte einen Sturm von Berichterstattungen zur Folge gehabt, da eine solche Auslegung völlig inakzeptabel und kontraproduktiv zu den Bemühungen zur Förderung der Laienersthilfe wäre. Ein schuldhaftes Verhalten wäre dem Helfer allenfalls bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorzuwerfen. Zu den Rechtsfragen im Erste-Hilfe Bereich gibt es auch zahlreiche Veröffentlichungen der Unfallkassen, die zwar meist auf den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung abzielen, aber auch Informationen zu möglichen Schadensersatzansprüchen enthalten. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | ||||
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