Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Geräteprüfung Mehrzweckzug | 12 Beiträge |
Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 748624 |
Datum | 27.12.2012 14:22 MSG-Nr: [ 748624 ] | 7457 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Meines Erachtens
Nach meinen Recherchen ist die BGV/GUV-V D8 sowie die GUV G-9102 maßgebend für die Überprüfung.
Wobei einmal eine Sicht und Funktionsprüfung, das andere mal eine Prüfung nach Bedienungsanleitung des Herstellers(nicht Maßangaben oder dergleichen) gefordert ist.
Nirgendwo steht etwas Über Nachmessen von Seilschlössern etc. Lediglich in Dokumentationen für Sachverständige kann mann solche Informationen erhalten.
Ist nun die Sichtprüfung, ggf. mit Belastungsprüfung ausreichend als jährliche Prüfung?
Vor allem weill mein Gerätewart, sowie der Prüfdienst der Auffassung sind, das für jedes Fabrikat eine Sachkundeschulung beim jeweiligen Hersteller erfolgen muss!!!
Die DIN beschreibt nur den Gerätesatz Mehrzweckzug, nicht aber den Zug selbst. Daher ist es M.E. Geldschneiderei solche Behauptungen zu vertreten.
Ich komme für mich zu der Erkenntnis, das die geforderte jährliche Prüfung mit der Sicht- und Funktionsprüfung erledigt ist.
Im Fehlerfall, sowie bei Überlastung etc. im Einsatz würde der Zug sowiso zum Hersteller gesandt oder ausgemustert.
Schöne Grüße
Helmut
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