Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Altersgrenzen (Einsatz unter 18), war: Atemschutzunfall mit 16 | 44 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 748703 |
Datum | 28.12.2012 12:56 MSG-Nr: [ 748703 ] | 6694 x gelesen |
Geschrieben von Hanswerner K. Anm.: ich bin auch mit 16 aufgenommen worden... (und lebe noch ,-))
Das habe ich bisher nicht bezweifelt... im Allgemeinen wie im Besonderen.
Sachsen:
2) In den aktiven Feuerwehrdienst können nur Personen aufgenommen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes entsprechen und die charakterliche Eignung besitzen...
So sind die meisten Regelungen der Länder verfaßt. Als rechtssicher für den Einsatz von Minderjährigen würde ich das aber nicht bezeichnen. Zwar läßt es die Mitwirkung im Feuerwehrdienst im Grundsatz zu, eventuelle Beschränkungen der Tätigkeit, welche sich aus anderen Rechtsgebieten ergeben, jedoch nicht aufgehoben.
MkG
Marc
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| 27.12.2012 14:02 |
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Thor7ste7n B7., Schwetzingen Atemschutzunfall mit 16-jährigen |
| 28.12.2012 09:58 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 28.12.2012 10:47 |
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., Bad Hersfeld | |