News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kompetenzen WF bei Einsatz an Nebenstandorten | 6 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 748979 | ||
Datum | 31.12.2012 15:53 MSG-Nr: [ 748979 ] | 4861 x gelesen | ||
Moin, gegeben sei ein Unternehmen mit Niederlassungen mit anerkannter WF wie auch Nebenstandorte ohne WF. Letztere so gelegen, dass die örtliche FF schneller vor Ort ist und Abdeckung durch die WF in sinnvollen Eingreifzeiten für den Erstschlag nicht gewährleistet ist, aber als Nachrücker noch in Reichweite. Das Ganze bezogen auf Niedersachsen. Wer hat nun die EL bei Einsätzen am Nebenstandort? a) Generell die lokale FF (bzw. in der öffentlichen FF-Struktur nach oben weitergegeben) b) Generell die WF ab ihrer (parallelen) Alarmierung c) Generell die WF ab Zeitpunkt des Eintreffens d) WF, sobald EL freiwillig übergeben wird e) WF, sobald sie die EL einfordert Wer kann Anordnungen gegenüber Dritten treffen, z.B. zur Requirierung von Bereitstellungsräumen oder nützlichem Material/Gerätschaften? a) Die lokale FW b) Die WF generell ab Eintreffen c) Die WF generell ab Alarmierung d) Nur der jeweilige Einsatzleiter nach vorheriger Frage Ich hoffe, ihr könnt da für ein wenig Klarheit sorgen :) schönen Dank, Thorben | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|