alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaKompetenzen WF bei Einsatz an Nebenstandorten6 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW749021
Datum31.12.2012 18:36      MSG-Nr: [ 749021 ]2516 x gelesen

Niedersächsisches Gesetz über
den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)
Vom 18. Juli 2012
§ 23
Leitung von Einsätzen

(2) 1 Soweit in wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen eine Werkfeuerwehr vorhanden ist, hat die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter der gemeindlichen Feuerwehr die Werkfeuerwehr an dem Einsatz zu beteiligen. 2 Die Empfehlungen der Leitung der Werkfeuerwehr soll die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter bei den von ihr oder ihm zu treffenden Maßnahmen berücksichtigen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 31.12.2012 15:53 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 31.12.2012 18:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.12.2012 18:57 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 02.01.2013 10:36 Arne7 O.7, Hildesheim
 07.01.2013 18:56 Alex7and7er 7E., Buttenwiesen
 07.01.2013 18:50 Volk7er 7L., Erlangen

0.117


Kompetenzen WF bei Einsatz an Nebenstandorten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt