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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 749119 | ||
Datum | 02.01.2013 14:51 MSG-Nr: [ 749119 ] | 34247 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Peter M. wetten, dass dann der kleine Feuerwehrkommandant, der die Fahrerlaubnis unterschrieben hat, übrig bleibt? ... warum sollte er dafür haften ? Er hat nur geltendes Recht ausgeführt. Und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte dann eine Haftung (da müßte schon mal wg. Amtshaftung grober Vorsatz vorliegen, damit überhaupt ein Regress möglich ist) oder gar eine strafrechtliche Verantwortung herühren ? Die gibt es hier genauso wenig wie für den Fahrprüfer/Fahrlehrer, wenn der normale Führscheinabsolvent eine Stunde nach der Prüfung einen Unfall baut. Ober kann hier jemand einen Haftungfall nachweisen ? Gruß Gerhard | ||||
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