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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 749141 | ||
Datum | 03.01.2013 07:33 MSG-Nr: [ 749141 ] | 33196 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard B. .. warum sollte er dafür haften ? Spätestens dann wenn z.B. die Ausbildung nicht nach den Vorgaben erfolgt [1] unter dem Motto "ich bin nur 2 mal samstags gefahren wenn wir zur Nachbarwehr aufs Sommerfest gefahren sind und die anderen alle was trinken wollten".. [1] Ich erinnere an z.B. an Feuerwehren die TM 1 u 2 mit insgesamt 40h durchführen Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | ||||
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