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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 749205 | ||
Datum | 03.01.2013 20:16 MSG-Nr: [ 749205 ] | 33322 x gelesen | ||
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Wenn man mal in eine andere Richtung denkt erscheint dort eigentlich auch eine andere Frage. Wie verhält es sich mit Einsatzkräften aus verschiedenen Bundesländern? In Bundesland A wird ein C1 Führerschein als "Feuerwehrführerschein" gefördert, in Bundesland B gibt es nur diese Unterweisungsfahrten. Wenn die Feuerwehr aus Bundesland A nun zur Hilfeleistung ins Bundesland B fährt ist das kein Problem. Aber wenn die Feuerwehr aus Bundesland B ins Bundesland A fährt, dann verfügt der Maschinist dort weder über einen gültigen Führerschein, noch über die gesetzliche Sonderregelung zum Feuerwehrführerschein, welche nur in seinem Bundesland existiert. *Es lebe der Förderalismus*. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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