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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung für UG-ÖEL / IuK-Einheit | 2 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 749219 | ||
Datum | 03.01.2013 23:07 MSG-Nr: [ 749219 ] | 1326 x gelesen | ||
Hallo Philipp, Geschrieben von Philipp M. Neben der üblichen Gliederung Alarmierung/Personalansatz/Führer der Einheit usw usw. interessiert auch das Thema Qualifizierung, Befugnisse, Zusammenspiel und Beziehung zu anderen Einheiten (ILS, KEZ usw.), Rahmenvorschriften und weniger die Durchführung des Einatzes selbst. nachdem die UG-ÖEL eine Einheit des Landkreises (Katastrophenschutz) ist, muss die Dienstanweisung meines Erachtens auch aus dem Landratsamt "kommen"... unterschrieben und damit eingeführt in aller Regel vom Landrat. So ist es jedenfalls bei uns. Die meisten Landratsämter in Bayern werden sich da wohl an das einschlägige (eigentlich recht aktuelle) Muster des BayStMI halten. Unsere Dienstanweisung soll demnächst auch überarbeitet und diesem Muster angepasst werden, weitere Vorschläge/ Ergänzungen können und werden wir hier auch einbringen :-) Gerade die Punkte Geschrieben von Philipp M. Befugnisse, Zusammenspiel und Beziehung zu anderen Einheiten (ILS, KEZ usw.), sind zum Teil aber eh durch einschlägige IMS bereits mehr oder weniger vorgegeben. Außerdem kommt es darauf an, wie z.B. eine KEZ im ÖEL-Fall wirken soll... als lupenreine KEZ (z.B. als stationäre Führungsstelle des ÖEL oder als rückwärtige Unterstützung des Einsatzleiters der Feuerwehr) oder z.B. als rückwärtige Unterstützung für die Bereiche S1 und S4. Da sollte sich aber eigentlich mal Eure Führung dazu Gedanken machen. Gruß Markus | ||||
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