News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur - Zuständigkeit rechtliche Grundlagen - hier Thüringen- | 23 Beiträge | ||
Autor | Feli8x J8aco8b W8., Ritschenhausen / Thüringen | 749220 | ||
Datum | 03.01.2013 23:30 MSG-Nr: [ 749220 ] | 6265 x gelesen | ||
Hallo zusammen, durch unsere Gemeinde (Thüringen) verläuft eine L-Straße, erst im letzten Jahr hatten wir eine Ölspur die sich auf dieser L-Straße durch mehrere Orte gezogen hat. Praktisch sah das bei uns so aus das die Rettungsleitstelle die jeweiligen zuständigen Feuerwehren Alarmiert hat und diese dann in der Ortslage, also vom Ortseingangschild zu Ortsausgangschild, die Ölspur mit denen zur Verfügung stehenden Mitteln Beseitigt hat. Also wurden in den meisten Ortslagen die altbekannte Methode mit Bindemittel und Besen durchgeführt. Außerhalb der Ortslage wurde über die Leitstelle ein Umweltdienst verständigt der im Auftrag des Landkreises die Ölspur entfernt. Dieser hat dann die Spur mit Bindemittel abgedeckt (Teilweise 2-3 cm) und eine Beschilderung aufgestellt. Mit dem nächsten Regen hat sich für diese Firma aus die Entsorgung erledigt gehabt. Innerhalb der Ortslage haben wir nach Beendigung unserer Arbeiten die Einsatzstelle an die Polizei übergeben. Da kein Verursacher festgestellt werden konnte bleibt die Gemeinde auf den Kosten (Bindemittel, Verdienstausfall) sitzen. Bei uns wird Innerorts immer die FW zu Ölspuren eingesetzt da wir nur einen Gemeindearbeiter haben. Gruß Felix Mit kameradschaftlichen Gruß Felix J. Winkel | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|