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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 749223 | ||
Datum | 04.01.2013 00:09 MSG-Nr: [ 749223 ] | 33228 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian B. Aber wenn die Feuerwehr aus Bundesland B ins Bundesland A fährt, dann verfügt der Maschinist dort weder über einen gültigen Führerschein, noch über die gesetzliche Sonderregelung zum Feuerwehrführerschein, welche nur in seinem Bundesland existiert. Geantwortet von Henning K.: Welche Bundesländer zählen denn nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?? Vergiß es! Der Feuerwehrführerschein - steht auf wackligen Füßen - wer dafür unterschreibt, wird über kurz oder lang zur Verantwortung gezogen (wie Fahrlehrer bekanntermaßen auch) - wurde von oberen Feuerwehr-Chargen durchgeboxt, die bekanntlich überwiegend grenzdebil sind - ein normaler C1 oder C kostet auch nur 1000 bis 1200 Euro, höchstens - ist überhaupt Teufelszeug! Also laß "dem Forum" doch bitte wenigstens den Spaß des Konstruierens von vermeintlich unabdingbaren juristischen Folgen des Feuerwehrführerscheins. Gruß Daniel | ||||
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