Hallo Christian,
Ich konnte damals mehr als 50% dienstliches Interesse begründen, das bedeutete das ich für die Studienzeit freigestellt wurde und 60% meiner Besoldung monatlich weiter bekam, wichtig für die Fehlzeiten bei der Pensionsberechtigung.Sämtliche gebühren und Lehrmittel wurden von mir übernommen ,da ja auch privates Interesse nachweisbar.In den Semesterferien machte ich ,abzüglich zustehender Erholungsurlaub ganz normalen Dienst.
Ich würde die 8h variante empfehlen, da ich aus anderen zeitintensiven Fortbildungen im Anschluss des 24h Dienstes sagen kann das es nicht optimal ist um 8Uhr konzentriert irgendwo auf der Matte zu stehen,wenn man in der Nacht vorher intensiv unterwegs war z. B RD.
Kollegen die mir persönlich bekannt sind mach(t)en,Fernstudium,berufsbegleitend,Telekolleg, sie bekommen für im Dienst benötigte Studienbedingte Zeit Dienstbefreiung.
Gruß Klaus
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's
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