Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Studium neben dem Beruf Feuerwehrmann | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 749442 |
Datum | 05.01.2013 17:37 MSG-Nr: [ 749442 ] | 2986 x gelesen |
1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Adrian R.bei mir bekannten Bachelorstudiengängen besteht keine AnwesenheitsPFLICHT...das mit dem "verschult" i.S.v. vollem Stundenplan ist korrekt, aber wer sich den Stoff auch anderweitig beibringen kann, wird nicht zum abhocken verpflichtet, "Sitzscheine" gibt es nicht mehr.
Ausnahme wäre BA bzw. DHBW, aber da ist das ja eh anders geregelt und die Stadt müsste als AG auftreten und auch entsprechend zahlen...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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