Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Einsatzfotos in sozialen Netzwerken | 36 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 749753 |
Datum | 08.01.2013 11:21 MSG-Nr: [ 749753 ] | 8374 x gelesen |
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Fachberater
Geschrieben von Jürgen M.Da kann es dann passieren das ein Bild von der Feuerwehr plötzlich an ganz anderer Stelle auftaucht wo man es (ev. aus rechtlichen Gründen) gar nicht haben will bzw. darf.
An welche Szenarien denkst du da? Welche rechtlichen Gründe? Bei der Veröffentlichung von durch die Feuerwehr selbst erstellten Bildern, oder welche, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden?
Geschrieben von Jürgen M.Dazu kommt noch das Problem mit dem Impressum das bei Webseiten auf sozialen Netzwerken fehlt bzw. technisch sehr schwierig einzurichten ist.
In wiefern brauche ich ein solches bei einem FB, Google+, Twitter etc. Profil?
Dank & Grüße,
Sebastian
§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.
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