Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommune als Dienstleistungsanbieter | 14 Beiträge |
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 749781 |
Datum | 08.01.2013 14:04 MSG-Nr: [ 749781 ] | 2746 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Thorben G.Kann hier die Kommune als Dienstleister auftreten und die Übernahme des Brandschutzes anbieten?
Hmhm, interessant. Ist das rechtlich überhaupt so? Grundsätzlich ist die Komune zuständig. Mit WF verschieben sich Zuständigkeiten, Wegfall von WF führt vermutlich wieder zum Urzustand?
Grüße
Lüder Pott
www.sei-dabei.info
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