Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommune als Dienstleistungsanbieter | 14 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 749785 |
Datum | 08.01.2013 14:26 MSG-Nr: [ 749785 ] | 2662 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
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Geschrieben von Christian F.
Hmmm. Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig.
Wenn örtlich nicht zuständig, da anderes Gemeindegebiet, dann müssen das die jeweiligen Gemeinden ggf. per Verwaltungsvereinbarung oder vertrag klären.
Andere Konstellationen? Für mich gerade nicht vorstellbar.
Hier in der Nähe gibt es ein "Materialwirtschaftszentrum" der Bundeswehr. Ursprünglich gab es da mal eine WF, im Rahmen der zahlreichen Umstrukturierungen wurde die WF irgendwann mal aufgelöst und die Kommune mußte den Brandschutz übernehmen. Das Materialwirtschaftsdepot erstreckt sich über ein großes Gelände und mehrere Gemeinde- und sogar zwei Landkreisgrenzen. Soweit ich weiß gibt es mehrere Zufahrten (jede Gemeinde hat wohl eine Zufahrt), aber eben nur eine Hauptzufahrt...
Wäre für mich irgendwie so ein Beispiel.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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Geändert von Lars T. [08.01.13 14:27] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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