Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommune als Dienstleistungsanbieter | 14 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 749793 |
Datum | 08.01.2013 15:15 MSG-Nr: [ 749793 ] | 2544 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Berufsfeuerwehr
Servus,
Geschrieben von Christian F.Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig.
da gab´s vor einigen Jahren mal Riesenprobleme in Nürnberg. Da wollte die Bahn die eigene Bahnfeuerwehr auflösen. Den Brandschutz sollte dann die BF Nürnberg übernehmen. Die Stadt hat sich mit Händen und Füßen gegen die Auflösung gewehrt und soweit mir bekannt ist, da auch Recht bekommen.
Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern können die Aufsichtsbehörden ja die Aufstellung von Werkfeuerwehren fordern. In wie weit (und ob) da dann Kommunen einspringen können, weiß ich auch nicht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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